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11.08.2003; 14:24 Uhr
US-Musikindustrie erleidet Rückschlag bei ihrem Vorgehen gegen Tauschbörsennutzer
Nach Entscheidung eines US-Bezirksgerichts müssen US-Universitäten die Daten ihrer Studenten zunächst nicht herausgeben

Letzte Woche hat ein Richter eines US-Bezirksgerichts den Versuch der Recording Industry Association of America (RIAA), im Rahmen ihrer Kampagne gegen Tauschbörsennutzer die Daten von vier Studenten zu erlangen, gestoppt. Dies geht aus einem Bericht des Onlineangebots der BBC vom 11.8.2003 hervor. Bei den angeblichen Tauschbörsennutzern handelt es sich um Studenten des Boston College und des Massachusetts Institute of Technology (MIT). Die beiden Universitäten müssen nach der Entscheidung des Richters Joseph L. Tauro die Daten ihrer Studenten zunächst nicht an die RIAA herausgeben.

Durch einstweilige Verfügungen wollte die RIAA Provider und Universitäten dazu anhalten, die Namen der Tauschbörsennutzer herauszugeben, um dann gegen diese gerichtlich vorgehen zu können. Diese Kampagne zur Identifizierung konnte die RIAA auf der rechtlichen Grundlage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) starten, der die Provider dazu verpflichtet, schon dann die Adressen ihrer Kunden zu nennen, wenn die Inhaber der Urheberrechte einen begründeten Anfangsverdacht haben. Das Boston College und das MIT hatten Ende Juli 2003 bekannt gegeben, dass sie die von der RIAA geforderten Daten der verdächtigten Studenten zunächst nicht herausgeben werden. Diesen Entschluss begründeten die Universitäten unter anderem damit, dass die einstweiligen Verfügungen nicht vor Ort, sondern in Washington eingereicht worden seien.

Richter Tauro begründete seine Entscheidung laut BBC damit, dass die einstweiligen Verfügungen gegen die beiden Universitäten in Washington DC eingereicht worden seien und daher in Massachusetts nicht ausgeführt werden könnten. Die RIAA bezeichnete die Entscheidung als eine relativ unwichtige Formsache, die ihr Vorgehen gegen die Tauschbörsennutzer nicht verzögern wird.

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