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22.08.2003; 17:03 Uhr
Auch Privatperson geht gerichtlich gegen »Bespitzelung« durch RIAA vor
Kalifornierin sieht sich in ihrer Privatsphäre verletzt

Eine Kalifornierin hat gegen die Recording Industry Association of America (RIAA) Klage wegen Verletzung ihrer Privatsphäre eingereicht. Das geht aus einem Bericht der Webseite »www.reuters.com« vom 22.8.2003 hervor. Der Internet-Provider Verizon Communications war von der RIAA aufgefordert worden, Namen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Klägerin herauszugeben. Als der Internet-Provider dies der Betroffenen mitteilte, bat diese darum, der Aufforderung zunächst nicht zu folgen, da sie gerichtliche Schritte einleiten wolle. Das Verhalten der RIAA bedeute ein stärkeres Eindringen in die Privatsphäre als wenn jemand nachvollziehen könne, welche Bücher oder Videos eine Person ausleihe, äußerte sich der Anwalt der Klägerin dem Bericht zufolge. Die Musikindustrie kombiniere in ihrem Vorgehen »altmodische Einschüchterung mit Zugriff auf private Informationen in einer Form, die George Orwell blass werden ließe«.

Seit Ende Juni 2003 versucht die RIAA durch einstweilige Verfügungen Provider und Universitäten dazu anzuhalten, die Namen der Tauschbörsennutzer herauszugeben, um dann gegen diese gerichtlich vorgehen zu können. Diese Kampagne zur Identifizierung konnte die RIAA auf der rechtlichen Grundlage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) starten, der die Provider dazu verpflichtet, schon dann die Adressen ihrer Kunden zu nennen, wenn die Inhaber der Urheberrechte einen begründeten Anfangsverdacht haben.

Auch das Boston College und das Massachusetts Institute of Technology (MIT) hatten sich gerichtlich gegen das Vorgehen der RIAA gewehrt und waren mit ihrer Klage erfolgreich. Nach der Entscheidung vom 11.8.2003 müssen die Universitäten die geforderten Daten der Studenten aufgrund formeller Fehler bei der Einreichung der entsprechenden einstweiligen Verfügungen nicht herausgeben.

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