mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
25.08.2003; 18:28 Uhr
Nutzung von Musiktauschbörsen nimmt sichtlich ab
Rückgang auf Kampagne des US-Musikbranchenverbands RIAA zurückgeführt

Die Zahl der US-amerikanischen Nutzer von Internet-Tauschbörsen ist von 14,5 Millionen im April 2003 auf 10,4 Millionen im Juni 2003 zurückgegangen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Marktforschungsunternehmens NPD-Group, die das Unternehmen am 21.8.2003 in Port Washington im US-Bundesstaat New York vorstellte wie das Web-Magazin »internetnews.com« am 21.8.2003 berichtete. Ursache für diesen starken Rückgang um fast ein Drittel ist nach Ansicht der NPD-Group das Verhalten der Recording Industry Association of America (RIAA), die in den letzten Monaten sowohl gegen Internet-Provider als auch gegen Privatpersonen gerichtlich vorgeht. Nach der Untersuchung, für die 40.000 Internet-Nutzer befragt wurden, hat die Anzahl der monatlich heruntergeladenen Musikdateien ebenfalls abgenommen. Während im April 2003 noch 852 Millionen Musikstücke heruntergeladen wurden, waren es im Juni nur noch 655 Millionen. Allerdings stieg die Anzahl der durchschnittlich kopierten Musikdateien in demselben Zeitraum von 59 auf 63. Russ Crupnick von der NPD-Group erklärt sich diesen Widerspruch damit, dass die Einschüchterungsstrategie der RIAA auf Gelegenheitsdownloader stärkeren Eindruck mach als auf Vieltauscher.

Seit Ende Juni 2003 versucht die RIAA durch einstweilige Verfügungen Provider und Universitäten dazu anzuhalten, die Namen der Tauschbörsennutzer herauszugeben, um dann gegen diese gerichtlich vorgehen zu können. Diese Kampagne zur Identifizierung konnte die RIAA auf der rechtlichen Grundlage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) starten, der die Provider dazu verpflichtet, schon dann die Adressen ihrer Kunden zu nennen, wenn die Inhaber der Urheberrechte einen begründeten Anfangsverdacht haben. Bei der Auswahl der Adressaten der Vorladungen beschränkte sich die RIAA nicht wie noch am 25.6.2003 angegeben auf Anwender, die »eine wesentliche Anzahl« urheberrechtlich geschützter Werk zum Tausch anbieten. Nach einem Bericht der AP sind auch solche Anwender betroffen, die gerade fünf Stücke zum Tausch anbieten. Für jedes dieser Stücke müssen die Anwender im Fall eines erfolgreich verlaufenen Verfahrens zwischen 750 und 150.000 US-Dollar zahlen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 1429:

https://www.urheberrecht.org/news/1429/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.