Grönemeyer kündigt Einleitung rechtlicher Schritte gegen Biografie an
Liedersänger Herbert Grönemeyer ließ am 19.9.2003 in Köln über seine Plattenfirma Capitol Music Germany ankündigen, dass er juristisch gegen die Veröffentlichung einer neu erschienenen Biografie vorgehen wolle. Das Buch mit dem Titel »Grönemeyer« von Ulrich Hoffmann, das im Verlag Hoffmann und Campe erschienen sei, verletze die Persönlichkeits- und Urheberrechte des Musikers aus »mannigfaltigen Gründen«. Das geht aus einem Bericht des Onlineangebots des »Spiegel« vom selben Tag hervor. Nach Angaben eines Sprechers der Plattenfirma seien in der Biografie angebliche Originalzitate angegeben, obwohl Grönemeyer nie mit dem Autor in Kontakt getreten sei und das Buch auch nicht autorisiert habe. Er bezeichnete die Zitate als »Sinn entstellend« und aus dem Zusammenhang gerissen.
»Wir sind in der juristischen Prüfung und können zu den einzelnen Kritikpunkten Grönemeyers noch nichts sagen«, zitiert »Spiegel-Online« Verlagsleiter Rainer Moritz zu den Vorwürfen. Der Autor habe, nachdem Grönemeyer eine Mitarbeit abgelehnt habe, auf Zweitquellen zurückgreifen müssen, die soweit wie möglich überprüft worden seien. Ein Fehler lasse sich nie hundertprozentig ausschließen. Der Verlag werde nun gemeinsam mit dem Autor eine Nachrecherche durchführen. Die Biografie ist das bisher einzige Buch über den Sänger und mit einer Auflage von 30.000 Exemplaren Anfang September auf den Markt gekommen.
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