US-Gericht weist Millionenklage Michael Jacksons ab
US-Popstar Michael Jackson hat keinen Anspruch auf Tantiemennachzahlung gegen die Plattenfirma Universal Music Group für Autorenrechte an vor 1979 erschienenen Musikstücken, die er alleine oder mit seinen Brüdern aufnahm. Dies entschied der Los Angeles Superior Court laut eines Berichts des Webangebots von »Musikwoche« vom 22.9.2003. Mit der Entscheidung wies das Gericht zwei von zehn Anklagepunkten im Rechtsstreit Jacksons gegen Universal ab. Im Fall hatte der Musiker dem mittlerweile von Universal übernommenen Label Motown in einem Vertrag von 1980 die Exklusivrechte für sämtliche bis dahin aufgenommenen Stücke der fünf Jackson-Geschwister, für seine eigenen Songs und für den Bandnamen »Jackson Five« eingeräumt. Laut des Berichts konnte das Gericht eine treuhänderische Verpflichtung der Plattenfirma nicht feststellen, dem Popstar den finanziell bestmöglichen Deal zu sichern. Auch den Vorwurf des Abschlusses unlauterer Lizenzierungsgeschäfte Universals lehnte das Gericht ab. In acht der zehn Anklagepunkte, unter anderem wegen Vertragsbruchs, steht die Entscheidung noch aus. Der Musiker verlangt die Auflösung des Vertrags und beansprucht das Besitzrecht an den Masterbändern.
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