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01.10.2003; 12:37 Uhr
Susanne Juhnke darf ihren Mann nicht mehr in den Medien vertreten
LG Frankfurt/Oder: Ehefrau wird Vormundschaft über dessen Persönlichkeitsrechte aberkannt

Das Landgericht Frankfurt/Oder (LG) hat Susanne Juhnke am 28.8.2003 die Vormundschaft über die Persönlichkeitsrechte ihres Mannes aberkannt und stattdessen einen Berliner Rechtsanwalt mit der Vormundschaft beauftragt. Grund hierfür war das von der Ehefrau des Schauspielers verfasste und vor kurzem veröffentlichte Buch »In guten und in schlechten Tagen«. Dies geht aus einem Bericht des Onlineangebots der »Frankfurter Neue Presse« vom 30.9.2003 hervor. Den Richtern erschien Frau Juhnke »nicht geeignet, das Schutzbedürfnis des Betroffenen objektiv und unvoreingenommen sicherzustellen«. In der Urteilsbegründung heißt es nach dem Bericht weiter »Auch Menschen in hilfloser Lage haben ein Recht darauf, dass ihr Ansehen in der Öffentlichkeit bewahrt wird«.

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[IUM/kr]

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