Verbot für Biller-Roman Esra
Auch die geschwärzte Fassung Maxim Billers Romans »Esra« darf nicht veröffentlicht, vertrieben oder beworben werden. Das entschied das Landgericht München I (LG) durch Urteil vom 15.10.2003 laut eines Berichts der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« vom selben Tag. Bei einer Veröffentlichung droht Billers Verlag Kiepenheuer & Witsch eine Strafe von 10.000 Euro. Nach Ansicht des Gerichts verletzt auch die geschwärzte Romanversion die Persönlichkeitsrechte der Ex-Freundin Billers und ihrer Mutter. Die beiden Frauen hatten sich auch in den Figuren dieser Version wieder erkannt und ein Auslieferungsverbot durch einstweilige Verfügung vor dem LG erwirkt.
Der umstrittene Roman beschreibt das Scheitern der Liebesbeziehung eines jungen Schriftstellers namens »Adam« zu einem Mädchen mit dem Namen »Esra«. Dem Buch zu Grunde liegt unstrittig eine eineinhalbjährige Beziehung Billers mit einer Münchener Schauspielerin. Die Romanheldin ist Filmpreisträgerin wie die ehemalige Geliebte Billers, deren Mutter wie in der Wirklichkeit Trägerin des so genannten »alternativen Nobelpreises« und in dritter Ehe verheiratet. Für die Richter handelt es sich bei dem Buch »quasi um eine Biographie«, auch wenn es als »Roman« ausgewiesen ist. Trotz der Schwärzungen seien die Klägerinnen für weite Kreise erkennbar. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte wiege in diesem Fall schwerer als die Kunstfreiheit, urteilte das Gericht.
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