Rechtsstreit um RTL-2-Bildausschnitte in Stefan Raabs »TV Total«
Das Landgericht Düsseldorf verhandelte am 29.10.2003 über die Klage einer Bankkauffrau, die in der Fernsehsendung »TV Total« wiederholt nackt gezeigt worden war, gegen die Produktionsfirma Brainpool. Das meldete die dpa am 29.10.2003. Die Klägerin fordert 50.000, mindestens jedoch 10.000 Euro Schmerzensgeld, da sie sich nach den Sendungen dem Gespött von Kunden und Kollegen ausgesetzt gesehen habe. In der von Stefan Raab moderierten Show, die im Abendprogramm des Senders Pro Sieben ausgestrahlt wird, war ein Ausschnitt aus einer RTL-2-Sendung mehrfach gezeigt worden, der eine Gesamtlänge von drei Sekunden hat. Dabei handelt es sich nach Angaben der Klägerin um Aufnahmen, die 1998 von ihr beim Nacktbaden an einem FKK-Strand unbemerkt und ungefragt gemacht worden waren. Stefan Raab habe die Szene zu einer für sie erniedrigenden Kollage mit anderem Filmmaterial zusammengefügt. Brainpool steht auf dem Standpunkt, man habe von dem Vorliegen einer Einwilligung der Klägerin für die Verwendung der Aufnahmen ausgehen können, da die erste Ausstrahlung bei RTL 2 über vier Jahre hinweg unbeanstandet geblieben sei. Das Gericht hat eine Entscheidung für den 3.12.2003 angekündigt.
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