Susanne Juhnke behält das volle Sorgerecht für ihren Mann
Susanne Juhnke bleibt die Betreuerin von Harald Juhnke. Das Oberlandesgericht Brandenburg/Havel (OLG) hat der Ehefrau von Harald Juhnke das volle Sorgerecht für ihren Mann zugesprochen. Allerdings soll ein »Kontrollbetreuer« bestellt werden. Das Landgericht Frankfurt/Oder hatte Frau Juhnke am 28.8.2003 die Vormundschaft über die Persönlichkeitsrechte ihres Mannes aberkannt und stattdessen einen Berliner Rechtsanwalt mit der Vormundschaft beauftragt. Grund hierfür war das von der Ehefrau des Schauspielers verfasste und vor kurzem veröffentlichte Buch »In guten und in schlechten Tagen«. Den Richtern erschien Frau Juhnke »nicht geeignet, das Schutzbedürfnis des Betroffenen objektiv und unvoreingenommen sicherzustellen«. Das OLG verwarf diese Entscheidung, da der Wille Harald Juhnkes zu achten sei. Er hatte seiner Frau 1998 eine Vollmacht für den Fall einer späteren Geschäftsunfähigkeit erteilt.
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