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18.11.2003; 15:12 Uhr
Internet-Bürgerrechtsorganisation geht gerichtlich gegen Wahlmaschinenhersteller vor
Der Hersteller hatte seine Kritiker wegen der Online-Veröffentlichung interner Dokumente abgemahnt und sich dabei auf sein Urheberrecht berufen

Am 17.11.2003 fand vor einem Bundesgericht in Kalifornien die erste Anhörung in dem Rechtsstreit um die Internet-Veröffentlichung interner Dokumente des Wahlmaschinen-Herstellers Diebold Election Systems statt. US-Medienberichten zufolge, hatte die Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation (EFF) gemeinsam mit der »Law Clinic« der Stanford University eine einstweilige Verfügung gegen Diebold beantragt, um Abmahnungen des Wahlmaschinen-Herstellers gegen die Veröffentlichungen zu unterbinden.

Im Fall waren interne Dokumente des Herstellers in den Besitz mehrerer Studenten und Journalisten gekommen, die die Zuverlässigkeit der Wahlmaschinen in Zweifel stellen. Die Dokumente wurden mehrfach kopiert und über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Gegen die Veröffentlichungen ging das Unternehmen aus North Canton im Bundesstaat Ohio mit Abmahnungen vor, wobei es sich auf den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) wegen Verletzung seiner Urheberrechte beruft. Die Internet-Bürgerrechtsorganisation stützt sich dagegen auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Veröffentlichung der Dateien liege im öffentlichen Interesse und fördere die Diskussion um die Sicherheit elektronischer Wahlsysteme. Eine Entscheidung wird in einer oder zwei Wochen erwartet.

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[IUM/kr]

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