Uschi Glas geht gerichtlich gegen ihr Bild in der Bild-Zeitung vor
Uschi Glas hat bei dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen die »Bild«-Zeitung beantragt. Das Blatt soll es unterlassen, die Schauspielerin im Zusammenhang mit Berichten über ihren Sohn im Münchner Nachtleben herabzuwürdigen. Dies berichtet die »Süddeutsche Zeitung« am 20.11.2003. Im Fall hatte die »Bild«-Zeitung am 11.11.2003 auf der Titelseite über Ben Tewaags Eskapaden im Münchner Nachtleben unter der augenfälligen Schlagzeile »Schlägerei im Bordell« berichtet. Daneben war gleichgroß eine Fotografie von Uschi Glas abgebildet. Auf der Höhe des Berichts war ein deutlich kleineres Foto des als »Uschi-Glas-Sohn« bezeichneten Ben Tewaag zu sehen. Gegen diese stark auf sie ausgerichtete Aufmachung der Gazette möchte sich Glas nun per einstweiliger Verfügung wehren. Der erste Verhandlungstermin fand am 19.11.2003 statt. Eine Entscheidung wird erst Anfang Dezember erwartet.
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