Zahlreiche US-Radiostationen stellen Internet-Übertragung ein
Zahlreiche US-Radiostationen haben Mitte April die Übertragung ihrer Programme im Internet ("Audio-Streaming") eingestellt. Rundfunkunternehmen und Gewerkschaften weisen sich gegenseitig die Schuld für die Entwicklung zu, die genauen Hintergründe sind unklar. Während die Unternehmen auf hohe Zusatzkosten durch tarifvertragliche Künstler-Honorare verweisen, vermuten die Gewerkschaften als Grund für das Abschalten der Angebote den ungeklärten Streit über Urheberrechtsabgaben für Musik-Übertragungen im Internet.
Betroffen von der Abschaltung waren unter anderem Radioprogramme der US-Unternehmen ABC/Disney, Clear Channel Communications und Emmis Communications, die bisher auch über das Internet empfangen werden konnten. Die Radiosender begründeten die Einstellung der Angebote mit hohen Honoraren ("bonus session fees"), die nach Tarifverträgen mit der American Federation of Television and Radio Artists (AFTRA) für die Übertragung von Radio-Werbung im Internet fällig würden. Entsprechende Vereinbarungen seien 1999 in den AFTRA Radio Recorded Commercials Contracts getroffen worden.
Die Gewerkschaften haben den Vorwurf, sie seien für das Ende der Radio-Übertragungen verantwortlich, als fadenscheinig zurückgewiesen. Die betreffenden Tarifverträge seien nicht zwischen Gewerkschaften und Radiosendern, sondern zwischen Gewerkschaften und Werbeagenturen geschlossen worden. Kosten entständen bei Übertragung von Radio-Werbung im Internet dementsprechend nicht für die Radiosender, sondern für die Werbebranche. Im Übrigen seien die Gebühren vergleichsweise günstig. Die Arbeitnehmervertreter vermuten als Grund für die Einstellung der Angebote zusätzliche Honorarforderungen von Schauspielern für das Auftreten in Werbesendungen, die neben der Ausstrahlung im Radio zusätzlich auch im Internet übertragen werden. Mögliche Ursache für die Einstellung der Angebote könnte nach Meinung der Gewerkschaften auch der schwelende Streit zwischen Rundfunkunternehmen und Musikindustrie über Urheberrechtsabgaben für die Musik-Übertragung im Internet sein, der ebenfalls Mitte April mit der Abgabe von Stellungnahmen vor dem Copyright Arbitration Rate Panel (CARP) des US-Copyright Office in eine neue Runde gegangen ist.
Profitieren könnten von der Entwicklung möglicherweise Unternehmen wie RealNetworks und StreamAudio, die technische Lösungen zum automatischen Aus- und Einblenden von Werbeblöcken in Internet-Übertragungen anbieten. Auf diesem Weg könnten nicht nur Honorar- und Urheberrechtsprobleme umgangen, sondern mit webspezifischer Werbung auch günstig zusätzliche Zielgruppen erschlossen werden.
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 166:
https://www.urheberrecht.org/news/166/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.