Focus unterliegt gegenüber Sat.1
Das Magazin »Focus« darf nicht damit werben, das reichweitenstärkere Medium gegenüber Sat.1 zu sein. Dies entschied das Landgericht Hamburg (LG) durch Urteil vom 26.1.2004 laut einer Pressemitteilung von Sat.1 desselben Tages. Im Fall hatte »Focus« eine Werbeanzeige geschaltet, in der die Reichweite des Magazins »Focus« mit der durchschnittlichen Sehbeteiligung populärer Sat.1-Serien wie »Edel & Starck« verglichen wurde. Sat.1 sah diese Werbung als irreführend an und klagte auf Unterlassung. Nach Ansicht des Klägers gewinne der Leser den Eindruck, der »Focus« sei das reichweitenstärkere Medium. Die angegebenen Werte seien jedoch nicht vergleichbar gewesen. Die Zahl der Leser wurde unabhängig von der Dauer der Nutzung des Magazins ermittelt, wogegen der Sat.1-Zuschauer nur dem Anteil seiner Nutzung entsprechend bewertet wurde. Das Gericht folgte diesen Ausführungen und sah in der Anzeige eine unzulässige Form der vergleichenden Werbung. Es liege eine unlautere, wettbewerbswidrige Rufausnutzung der Sat.1-Titel vor. Weiter gehe der durchschnittlich aufmerksame Verbraucher von der Vergleichbarkeit der Werte aus und werde damit unsachlich beeinflusst.
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