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29.01.2004; 15:55 Uhr
Null-Tarife der Telekom weiter im Angebot
OVG Nordrhein-Westfalen: Tarife liegen zwischen Dumpingpreisgrenze und Standard-Verbindungsentgelt und sind Kosten deckend

Die von der Deutschen Telekom (Telekom) angebotenen Optionstarife »AktivPlus xxl (neu)« und »AktivPlus basis calltime 120« dürfen weiterhin angeboten werden. Laut eigener Pressemitteilung vom 29.1.2004 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) am selben Tag den Beschwerden der Telekom und der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gegen vier Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln (VG) vom 15.12.2003, mit denen die Anwendung der Tarife gestoppt worden war, stattgegeben (Az: 13 B 2621/03, 13 B 2623/03,13 B 2624/03 und 13 B 2689/03).

Gegen eine monatlich anfallende Pauschale ermöglicht es der Tarif xxl dem Kunden Samstags, Sonntags und Feiertags kostenlos deutschlandweit zu telefonieren, der Calltime-120-Tarif gewährt zwei Freistunden für Gespräche ins deutsche Festnetz. Im Fall hatten Wettbewerber der Telekom gegen die entsprechenden Genehmigungen der RegTP geklagt und gleichzeitig beantragt, die aufschiebende Wirkung dieser Klagen anzuordnen. Diesen Anträgen war das VG durch die Anordnung von vier Beschlüssen gefolgt. Hiergegen erhoben die Telekom und die RegTP Beschwerde, worauf das OVG in einer Zwischenentscheidung die Aussetzung der Vollziehung der Beschlüsse des VG bis zur Entscheidung über die Beschwerde anordnete.

Zur Begründung der nun erfolgten Entscheidung über die Beschwerde führte das OVG an, die Tarife enthielten keine unzulässigen Preisabschläge, da sie zwischen der Dumpingpreisgrenze und dem Standard-Verbindungsentgelt lägen und Kosten deckend seien. Damit stehe das jeweilige Überlassungsentgelt in vollem Umfang zur Deckung der samstags, sonntags und an Feiertagen geltenden Flatrate zur Verfügung.

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