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02.02.2004; 17:56 Uhr
Auch Bundestag für besseren Schutz der Intimsphäre
Vor unbefugten Bildaufnahmen - Gesetzentwurf des Bundestags

Politiker aller Parteien wollen den persönlichen Lebensbereich in Zukunft strafrechtlich vor unbefugten Bildaufnahmen und Beobachtungen schützen. Laut eines Artikels des Onlineangebots des »Spiegel« vom 1.2.2004 haben sich die Rechtspolitiker im Bundestag nun auf einen entsprechenden Gesetzentwurf für eine Einfügung eines neuen § 201 a in das Strafgesetzbuch (StGB) geeinigt. Danach soll mit Geldstrafe oder mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden, wer unbefugte Bildaufnahmen von einer Person herstellt oder überträgt, die sich »in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum« aufhält und »dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt«. Die Regelung geht auf einen von Baden-Württemberg und Bayern initiierten Gesetzentwurf zum »Schutz der Intimsphäre« zurück, den der Bundesrat im September 2003 eingebracht hatte (Drucksache 164/03). Dieser sah noch ein Höchstmaß der Freiheitsstrafe von zwei Jahren vor.

Hintergrund für die Regelung ist die durch moderne Entwicklungen in der Überwachungstechnik und durch die schnelle Verbreitung von Text-, Bild- und Toninformationen über das Internet ständig wachsende Bedrohung der Intimsphäre. § 201 a soll eine Gesetzeslücke schließen. Zwar sind die Verletzung der Vertraulichkeit des Worts, die Verletzung des Briefgeheimnisses, das unbefugte Ausspähen von Daten und die Verletzung von Privatgeheimnissen strafbar. Nach der bisherigen Rechtslage kann das heimliche Beobachten oder Filmen des Opfers in seiner Wohnung, in Umkleidekabinen oder Toiletten aber nicht strafrechtlich geahndet werden. Betroffen von der Regelung sind sowohl so genannte Spanner als auch professionelle Paparazzi. Ein Privileg für Pressefotografen ist nicht vorgesehen.

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