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04.02.2004; 16:35 Uhr
70.000 Euro Schadensersatz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Stefan Raabs »TV Total«
Satire darf Person nicht in Kernbereich verletzen

Die Schülerin Lisa Loch hat sich im Streit mit TV-Moderator Stefan Raab, den Produktionsfirmen seiner Sendung »TV Total« und dem Sender Pro Sieben auch in zweiter Instanz durchgesetzt. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte die Beklagten am 4.2.2004 zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 70.000 Euro (Az.: 3 U 168/03). Laut Pressemitteilung des OLG vom selben Tag sah das Gericht das Persönlichkeitsrecht der Klägerin durch die Art und Weise wie sie in der Fernsehsendung »TV Total« dargestellt wurde als verletzt an. Zu dieser Feststellung kamen die Richter nach einer Abwägung der Kunst-/Satirefreiheit und des Persönlichkeitsrechts. Zwar könne Satire einen »beachtlichen Freiraum beanspruchen, dürfe eine Person aber im Kernbereich nicht verletzen«. Insbesondere die Minderjährigkeit der Klägerin bei der Ausstrahlung sei zu beachten gewesen. Die Richter betonten, dass auch bei Nichtprominenten generalpräventive Gesichtspunkte zu berücksichtigen seien.

Lisa Loch hatte sich als 16-Jährige in einer RTL-2-Sendung für einen Schönheitswettbewerb mit den Worten »Mein Name ist Lisa Loch und ich bin 16 Jahre alt« vorgestellt. In der von Stefan Raab moderierten Show, die im Abendprogramm des Senders Pro Sieben ausgestrahlt wird, war dieser Ausschnitt mehrfach gezeigt worden und belegte den zweiten Platz bei den »Hammerausschnitten der Woche«. Außerdem veröffentlichte der Moderator in seiner Sendung ein pornographisch gestaltetes Wahlplakat der fiktiven »Lisa-Loch-Partei«. Hierauf hatte die junge Frau zunächst bei dem Landgericht Essen (Az.: 4 O 205/02, ZUM-RD 2004, 35) auf Zahlung von 300.000 Euro Schadensersatz geklagt. Das Gericht sprach ihr lediglich 22.000 Euro Schadensersatz zu. Mit einer Verurteilung zur Zahlung von 70.000 Euro hat das OLG die Schadensersatzzahlungen in zweiter Instanz erheblich angehoben.

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