Entscheidung über Anhebung der Rundfunkgebühr noch nicht in Sicht
In der Debatte um die Erhöhung der Rundfunkgebühren sehen die Diskussionspartner zwar Einigungschancen. Ein von allen akzeptierter Starttermin steht allerdings noch nicht fest. So glauben weder Bayern noch Sachsen an eine Gebührenerhöhung zum 1.1.2005. Dies meldet die dpa am 18.2.2004. Stanislaw Tillich (CDU), Leiter der sächsischen Staatskanzlei, erklärte am 17.2.2004 in Leipzig, der genaue Zeitpunkt hänge von beiden Seiten ab. Je schneller sich ARD und ZDF zu Einsparungen verpflichteten, desto schneller könne man sich auf eine Gebührenentscheidung einigen. Tillich nannte als Ziel eine Verstetigung oder Absenkung der Gebühren. Sein bayerischer Kollege Erwin Huber (CSU) hatte an die Sender appelliert, zwei Sparpakete zu schnüren, von denen eines schon 2005 greifen solle, das andere mittelfristig.
Nach dem von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) am 8.1.2004 in Berlin vorgelegten Gebührenvorschlag soll die seit Anfang 2001 geltende Rundfunkgebühr von 16,15 Euro ab 1.1.2005 um 1,09 Euro je Monat steigen. Über eine entsprechende Gebührenerhöhung entscheiden die Bundesländer. Die drei Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen hatten ein gemeinsam aufgestelltes Sparkonzept für die öffentlich-rechtlichen Sender bereits auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 13.11.2003 in München vorgestellt. Von der Durchführung dieses Programms wollten die drei Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU), Peer Steinbrück (SPD), und Georg Milbradt (CDU), eine mögliche Rundfunkgebührenerhöhung abhängig machen.
Aufgrund des Widerstandes der drei Bundesländer hatte NDR-Intendant Jobst Plog auf die Möglichkeit hingewiesen, in den Ländern unterschiedlich hohe Rundfunkgebühren zu erheben. Vor dem Hintergrund der Vier-Länder-Anstalt NDR und dem entsprechenden Finanzaufkommen mit einer Regionalgebühr hält Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) unterschiedlich hohe Abgaben zwar für möglich. Er sprach sich dennoch für eine einheitliche Gebühr aus. Für diese bundeseinheitliche Gebühr müssen sich die Länder wie bisher in einem Staatsvertrag auf einen Gebührenvorschlag einigen. Am 20.2.2004 wird die Diskussion bei einem Treffen aller Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sender mit den 16 Chefs der Staats- und Senatskanzleien und der KEF in Mainz fortgesetzt werden.
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