Bewährungsstrafe für Raubkopierer in Berlin
Mit der Verurteilung zweier Männer im Alter von 34 und 36 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr beziehungsweise einem Jahr und neun Monaten jeweils auf Bewährung ist in Berlin der bisher größte Prozess um die Vermarktung von Raubkopien zu Ende gegangen. Das meldete die ddp am 20.2.2004. Die geständigen Täter waren hatten von September 2001 bis Juni 2002 in 589 Fällen raubkopierte Software über ihren Onlineshop verkauft. Insgesamt wurden 1700 urheberrechtlich geschützte Computerspiele und sonstige Computerprogramme mit einem Marktwert von 885.000 Euro für vier bis fünf Euro das Stück vertrieben. Die Täter machten dabei einen Gewinn von 10.000 Euro. Die unterschiedliche Strafhöhe resultiert aus den Tatbeiträgen der Verurteilten. Der 36-Jährige hatte die Programme gebrannt und nach Bezahlung an die Kunden verschickt, während der 34-Jährige für die Kundenbetreuung zuständig gewesen war. Das Landgericht Berlin (LG) begründete die Bewährungsstrafe mit dem umfassenden Geständnis der Angeklagten.
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