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26.02.2004; 16:24 Uhr
Bayerischer Rundfunk geht gerichtlich gegen Kabel Deutschland vor
BR beantragt einstweilige Verfügung wegen Verlegung auf anderen analogen Kabelkanal

Der Bayerische Rundfunk (BR) hat einer eigenen Pressemitteilung vom 26.2.2004 zufolge am 25.2.2004 beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen den größten deutschen Kabelnetzbetreiber, die Kabel Deutschland GmbH (Kabel Deutschland), beantragt. Damit will die Landesrundfunkanstalt eine Verlegung des Bayerischen Fernsehens im Kabelnetz München auf einen anderen Kanal als den bisherigen Kanal K 3 verhindern. Durch die Kabelplatzverlegung, die im Großraum München circa 600.000 Haushalte betreffe, sei eine Beeinträchtigung der Interessen der Zuschauerinnen und Zuschauer des Bayerischen Fernsehens zu befürchten. Außerdem sei die Auffindbarkeit des BFS für viele der Kunden nicht mehr gewährleistet. Der BR möchte laut der Pressemitteilung durch seinen Antrag auf einstweilige Verfügung alle Möglichkeiten ausschöpfen, seine Zuschauer vor Nachteilen beim Kabelempfang zu schützen.

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[IUM/kr]

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