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02.03.2004; 15:32 Uhr
Rechtsstreit über Rechtswidrigkeit von S.A.D.-Kopierschutzknacker beendet
Softwareanbieter zieht Widerspruch gegen einstweilige Verfügung zurück

Der Rechtsstreit über die Rechtswidrigkeit des Softwarepatches »Copy Count« des Ulmer Softwareanbieters Software Animation Design (S.A.D.) ist nun beendet. S.A.D. hat am 27.1.2004 den beim Landgericht München I (LG) eingereichten Widerspruch gegen eine Anfang Februar 2004 gegen das Unternehmen ergangene einstweilige Verfügung zurückgezogen. »Die Verunsicherung der Verbraucher hat endlich ein Ende: Der Softwarepatch »Copy Count« von S.A.D. ist illegal und wird nicht weiter vertrieben werden«, kommentiert Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände den Ausgang des Verfahrens in einer Pressemitteilung der Verbände vom 2.3.2004. »Die Einsicht hat gesiegt. S.A.D. hat eingelenkt.« Mehrere deutsche Musikunternehmen hatten beim LG eine einstweilige Verfügung gegen S.A.D. erwirkt, wonach diesem das Bereitstellen von Softwarepatches zur Umgehung des Kopierschutzes untersagt ist. Diese Softwarepatches dienen der Ergänzung des DVD-Kopierprogramms »MovieJack«.

Nach Inkrafttreten der Urheberrechtsreform am 13.9.2003 hatte S.A.D. unter anderem sein DVD-Kopierprogramm »MovieJack« vom Markt genommen und anschließend in eingeschränkter Fassung wieder angeboten. Die neue Version konnte den auf DVDs installierten Kopierschutz nicht umgehen. Nachdem ein bei Prof. Dr. Bernd Holznagel von dem Unternehmen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zu dem Ergebnis der Legalität des ursprünglichen Angebots zum Zwecke der Erstellung privater Kopien gekommen war, hatte S.A.D. den Softwarepatch »Copy Count« für die Kopierprogramme bereitgestellt, um nun eine zahlenmäßig beschränkte Umgehung des Kopierschutzes zu ermöglichen. Aber auch eine zahlenmäßige Beschränkung der Kopien durch den Patch änderte nach Ansicht des Gerichts nichts an der Rechtswidrigkeit des Kopierschutzknackers. Entgegen der in dem Rechtsgutachten vertretenen Rechtsauffassung könne eine Umgehung von Kopierschutzmechanismen unter keinerlei Umständen legal sein, so das LG. Gerd Gebhardt sieht in dem Ausgang des Verfahrens »nicht nur eine Niederlage für S.A.D., sondern vielmehr eine klare Absage an alle Anbieter von Kopierschutzknackern«.

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