Microsoft will Lizenzen für Windows XP an Rechner koppeln
Der US-amerikanische Softwarehersteller Microsoft verschärft seine Lizenzpolitik. Das neue Betriebssystem Windows XP, das im kommenden Jahr alle zur Zeit gebräuchlichen Windows-Versionen ablösen soll, wird nur nach einer Registrierung und nur auf einem einzelnen Rechner uneingeschränkt einsetzbar sein. Das Unternehmen unternimmt damit einen weiteren Anlauf, seine Softwarelizenzen fest an einen einzelnen Rechner zu binden. Mit seinem Versuch, dies auf rechtlichem Weg zu erreichen, war Microsoft in Deutschland im vergangenen Jahr am Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert.
Für das neue Betriebssystem und neue Anwendungsprogramme, z. B. neue Versionen des Microsoft Office, wäre nach den Plänen von Microsoft eine sogenannte "Aktivierung" erforderlich. Bei dieser Aktivierung würde für jeden Rechner, abhängig von seiner Hardwareausstattung, eine individuelle Kennung ermittelt. Anschließend würde die jeweilige Lizenz durch einen Freischaltcode zur Nutzung auf dem betreffenden Rechner freigegeben. Kennung und Freischaltcode sollen bei der Einrichtung neuer Programme verschlüsselt über das Internet übertragen werden. Ohne Aktivierung würde das Betriebssystem nach 30 Tagen ihren Dienst einstellen. Anwendungsprogrammme würden nach einer bestimmten Anzahl von Aufrufen nicht mehr funktionieren.
Als Folge der neuen Lizenzpolitik wären Kopien "für den Hausgebrauch", also z. B. für ein Zweitgerät, nicht mehr möglich. Betriebssystem oder Anwendungsprogramme würden nur noch auf dem Rechner laufen, für den sie freigeschaltet wären. Ebenfalls nicht mehr möglich wäre es, Lizenzen weiter zu verkaufen. Die Programme würden auf dem Rechner des Käufers nicht mehr funktionieren. Die rechtliche Beziehung zwischen Softwarehersteller und Softwarenutzer würde dadurch immer mehr einem Mietverhältnis angenähert.
Mit seinem Versuch, Lizenzen rechtlich an einzelne Rechner zu koppeln, war Microsoft in Deutschland im vergangenen Jahr vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Die allgemeinen Lizenzbedingungen des Unternehmens enthielten die Bestimmung, dass sogenannte Bündellizenzen, die zu günstigen Konditionen zusammen mit einzelnen Rechnern verkauft wurden, nur zusammen mit diesen Geräten weiterverkauft werden dürften. Die Bundesrichter erklärten diese Regelungen für unwirksam.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 180:
https://www.urheberrecht.org/news/180/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.