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31.03.2004; 16:23 Uhr
Auch IFPI Schweiz kündigt gerichtliches Vorgehen gegen Tauschbörsennutzer an
Rechtliche Schritte gegen Online-Piraten sollen ohne Vorwarnung eingeleitet werden

Nachdem die Musikindustrie in Dänemark, Deutschland, Italien und Kanada gerichtliche Schritte gegen Tauschbörsennutzer eingeleitet hat, droht nun auch die Schweizer Landesgruppe der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) mit einem strafrechtlichen Vorgehen. Dies meldete die sda am 31.3.2004. Wie IFPI-Geschäftsführer Peter Vosseler betonte, seien auch die Privatnutzer betroffen. Bei der unerlaubten Verwendung von Musikdateien handele es sich nicht um ein Kavaliersdelikt. Der Umsatz im Tonträgermarkt sei im Jahr 2003 um 15 Prozent eingebrochen. Nachdem die Aufklärungskampagne demnach nicht den erwünschten Einfluss auf das Verhalten der Tauschbörsennutzer gehabt habe, droht die Schweizer Landesgruppe nun damit, strafrechtlich gegen die Online-Piraten vorzugehen. Wer weiter tausche, habe mit Geldstrafen bis zu einer Höhe von 100.000 Franken oder Gefängnis zu rechnen.

Die Einleitung einer europaweiten Klagewelle hat der Phonoverband IFPI am 30.3.2004 in einer Pressemitteilung bekanntegegeben. Lokale Musikindustrieverbände in Dänemark, Deutschland , Italien und Kanada, haben danach bereits insgesamt 247 Strafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer erstattet. Die juristische Kampagne soll in den nächsten Monaten in weitern europäischen Ländern fortgesetzt werden. Die erste Klagewelle gegen Tauschbörsennutzer hatte die US-amerikanische Musikindustrie, die Recording Industry Association of America (RIAA), im Sommer 2003 eingeleitet.

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