Attac verurteilt gerichtliches Vorgehen der Musikindustrie
Die Attac Arbeitsgemeinschaft »Wissensallmende und freier Informationsfluss« übt Kritik an der Einleitung juristischer Schritte gegen Tauschbörsennutzer durch die Musikindustrie. In einer Pressemitteilung vom 1.4.2004 spricht sich die Arbeitsgemeinschaft für die Erhebung von Pauschalgebühren als Alternative zur strafrechtlichen Verfolgung aus. Der deutsche Verband der Phonographischen Industrie (IFPI) hat laut einer Pressemitteilung der deutschen Phonoverbände vom 30.3.2004 68 Strafanzeigen gegen unbekannt erstattet. Betroffen sind User, die die Tauschbörsen als Forum nutzen, um Musikdateien zum Download bereitzustellen. Die Einleitung der Strafverfahren ist erforderlich, um die Identität der Tauschbörsennutzer, die nur über eine IP-Nummer festzustellen ist, mit Hilfe der Strafbehörden festzustellen. Nach Angaben der IFPI werden sich zivilrechtliche Schritte anschließen. Die Globalisierungsgegner sehen in den strafrechtlichen Verfahren eine Kriminalisierung der Bürger. Außerdem befürchten sie durch die drohenden Zivilprozesse eine Kostenbelastung der Beklagten in sechsstelliger Höhe, die zur Vernichtung der bürgerlichen Existenz führen können. Der ursprüngliche ausgleichende Zweck des Urheberrechtsgesetzes sei aufgrund zahlreicher Gesetzesverschärfungen zu Lasten der Konsumenten nicht mehr gewährleistet. Diese Einseitigkeit bewirke eine ablehnende Haltung in der Bevölkerung. Dadurch, dass die IFPI trotzdem auf der Durchsetzung der Verschärfungen beharre, kriminalisiere sie ihre eigenen Kunden. Wer sich so verhalte könne nicht erwarten, »dass seine Produkte auch noch gekauft werden«, erklärte Oliver Moldenhauer von der Attac Arbeitsgemeinschaft laut der Pressemitteilung. Daher schließt sich die Gruppe dem Boykottaufruf des Chaos-Computer-Clubs an, der sich auf alle Mitgliederfirmen der deutschen Landesgruppe der IFPI bezieht.
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