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20.04.2004; 16:23 Uhr
EU-Kommission setzt sich für vereinfachte Rechteverwertung ein
Gemeinschaftliche Regelung der kollektiven Rechtewahrnehmung und der Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften

Die Europäische Kommission (EK) will laut eigener Pressemitteilung vom 19.4.2004 die kollektive Verwertung der Rechte am geistigen Eigentum durch die Einführung gemeinschaftlicher Regelungen vereinfachen. Eine Regelung für die kollektive Rechtewahrnehmung und die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften erscheine dringend geboten. Das ergibt sich aus einer Mitteilung zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Binnenmarkt, die die EK am 16.4.2004 in Brüssel beschloss. Der für Binnenmarktfragen zuständige Kommissar Frits Bolkestein sieht in einer Regelung auf europäischer Ebene die Voraussetzung, um einen echten Binnenmarkt für die kollektive Rechtewahrnehmung zu schaffen. Ein solcher Rechtsrahmen würde nach Ansicht der Kommission außerdem die Einführung einer gemeinschaftsweiten Lizenzierung von Nutzungsrechten fördern.

Vor der Einführung von Systemen der digitalen Rechteverwertung, so genannter Digital Rights Management Systeme (DRM-Systeme), müsse deren Interoperabilität sowie die Akzeptanz bei allen Beteiligten, einschließlich der Verbraucher, gewährleistet sein, forderte die Kommission. Im Übrigen existiere ein solides gemeinschaftliches Regelwerk über die Rechte an geistigem Eigentum im engeren Sinn, das sieben Harmonisierungsrichtlinien umfasse. Auf dieser Grundlage müss die Rechtewahrnehmung wirksam ausgestaltet werden, wenn der Binnenmarkt in diesem Bereich problemlos funktionieren solle.

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[IUM/kr]

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