Dänemark will Musikkopien aus dem Internet gesetzlich erlauben
In Dänemark soll das Herunterladen von Musik aus dem Internet noch vor der Sommerpause gesetzlich erlaubt werden. Das berichtet die dänische Tageszeitung Politiken in ihrer Ausgabe vom 3.5.2001. Bisher sind in dem skandinavischen Land digitale Musikkopien aller Art verboten. Nur einen Monat nach Verabschiedung der EU-Urheberrechtsrichtlinie stellt sich damit ein europäisches Land klar gegen die Rechtslage in den USA. In den Vereinigten Staaten haben Gerichte Internet-Musiktauschbörsen wiederholt für rechtswidrig erklärt. Anbieter wie Napster, die in den USA von der Musikindustrie mit Klagen überzogen wurden, könnten nun möglicherweise in Dänemark eine neue Heimat finden.
Wie Politiken berichtet, habe ein Sprecher des dänischen Kultusministeriums auf Anfrage bestätigt, dass in Dänemark Musik aus dem Internet für private Zwecke zukünftig genauso rechtmäßig kopiert werden können solle wie Lieder auf Musik-CDs. Die dänische Regierung habe sich für das Gesetzesvorhaben bereits einer breiten Mehrheit im Folgetinget, dem dänischen Parlament, versichert. Kulturministerin Elsebeth Gerner Nielsen von der Sozialliberalen Partei begründete das Vorhaben nach Angaben von Politiken damit, das dänische Urheberrecht müsse "zeitgemäßer" werden. Als Ausgleich für die Rechteinhaber will Dänemark in Zukunft auf unbespielte CD-ROMS eine Urheberrechtsabgabe von umgerechnet 1,20 Mark erheben.
Das dänische Gesetzesvorhaben nutzt den Gestaltungsspielraum, den die am 9.4.2001 vom EU-Ministerrat verabschiedete EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (EU-Urheberrechtsrichtlinie) den EU-Mitgliedsstaaten belassen hat. Regelungen in den Mitgliedsstaaten dürfen nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Richtlinie Vervielfältigungen durch natürliche Personen zum privaten Gebrauch ohne Einwilligung des Urhebers erlauben. Die Vervielfältigungen dürfen aber weder direkt noch indirekt kommerziellen Zwecken dienen. Außerdem müssen die Regelungen in den Mitgliedsstaaten gewährleisten, dass die Rechteinhaber für die Vervielfältigungen einen "gerechten Ausgleich" erhalten, wie er z. B. durch Urheberrechtsabgaben möglich ist.
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