mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
01.07.2004; 17:05 Uhr
Keine pauschale Tantiemenabgabe für Internet Service Provider
ISP sind lediglich Übermittler der auf Websites angebotenen Inhalte

Aus dem Ausland kommende Online-Dienstleistungen, werden nach kanadischem Recht behandelt, wenn sie gegen das kanadische Urheberrecht verstoßen. Dies entschied laut einer Pressemitteilung der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) vom 1.7.2004 einstimmig der oberste kanadische Gerichtshof in einem Streit um die Abgabepflicht von Internet-Service-Providern (ISP). Allerdings, so urteilte das Gericht, sind die ISP nicht zur Zahlung von Tantiemen für Musikdownloads an Urheber verpflichtet. Im Fall hatte die Society of Composers, Authors and Music Publishers of Canada (SOCAN) gefordert, dass Provider Tantiemen für ungenehmigte Musikdownloads zahlen sollen. Die Gegenseite, vertreten durch die Canadian Association of Internet Service Providers verwies die SOCAN an die Betreiber der entsprechenden Websites. Die ISP seien lediglich Mittler der angebotenen Inhalte. Dem stimmten die Richter zu. In ihrer Stellung als Übermittler könnten die ISP nicht für die ungenehmigte Verbreitung von Musikstücken verantwortlich gemacht werden. Vielmehr seien die Anbieter-Websites die richtigen Anspruchsgegner.

Trotzdem begrüßten Internationale und kanadische Tonträger-Verbände, IFPI und die Canadian Recording Industry Association (CRIA) sowie weitere Organisationen die Entscheidung. Sie hatten geltend gemacht, dass auch ausländische Daten, die nach Kanada gelangen, unter kanadisches Urheberrecht fallen.

»Die Entscheidung ist eine wichtige Bestätigung, dass Dienstleistungen, die gegen das Urheberrecht verstoßen, nationale Gesetze nicht umgehen können, indem kopiergeschützte Daten aus dem Ausland nach Kanada übermittelt werden«, erklärte Allen Dixon, General Counsel von IFPI laut der Pressemitteilung.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 1932:

https://www.urheberrecht.org/news/1932/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.