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13.07.2004; 15:28 Uhr
CRIA geht gegen Tauschbörsen-Urteil vor
»Auch das Bereitstellen von Dateien in Tauschbörsen verstößt gegen das Urheberrecht«

Die Canadian Recording Industry Association (CRIA) will sich nicht damit abfinden, dass sie Internet Service Provider (ISP) nicht dazu verpflichten kann, die Adressen ihrer Kunden zu nennen. Laut eines Berichts des Branchendienstes ZDNet hat die CRIA gegen ein am 31.4.2004 bei dem Federal Court of Canada ergangenes entsprechendes Urteil Berufung eingelegt. Im Fall hatte die kanadische Musikindustrie fünf ISP auf Herausgabe von Nutzerdaten verklagt, um anschließend gegen 29 Tauschbörsennutzer rechtliche Schritte einleiten zu können. Der Richter Konrad von Finckenstein lehnte dies ab. Das Bereitstellen von Musikdateien in Tauschbörsen oder das Herunterladen der Songs begründe keinen Verstoß gegen das kanadische Urheberrecht, da die Dateien nicht aktiv verteilt werden würden. Zu diesem Ergebnis kam er durch den Vergleich des Online-Musiktauschs mit dem Aufstellen von Kopiergeräten in öffentlichen Bibliotheken. Einen wesentlichen Unterschied zwischen einer mit urheberrechtlich geschütztem Material gefüllten Bibliothek, in der ein Fotokopierer steht und einem Computer, der seine persönlichen Dateien in einer gemeinschaftlichen P2P-Plattform bereitstelle, könne nicht festgestellt werden. Hierbei handelt es sich nach Ansicht der Beschwerdeführer um fehlerhafte Schlussfolgerungen. Es sei festzustellen, dass auch das Bereitstellen von Dateien für Tauschbörsen gegen das Urheberrecht verstößt.

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