mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
10.08.2004; 14:42 Uhr
Aktionsbündnis fordert erleichterten Zugang zu digitalen Medien zum Zweck der Bildung und Wissenschaft
»Bisheriger Fokus des Gesetzgebers auf Belangen der Rechteverwerter zur kommerziellen Nutzung digitaler Medien«

Nachdem die Novelle zum Urheberrecht am 13.9.2003 in Kraft getreten ist, sieht das Aktionsbündnis »Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft« im Bereich der Regelung des § 52 a UrhG weiterhin Nachbesserungsbedarf. Das Bündnis besteht aus dreißig Organisationen aus Bildung und Wissenschaft. In der so genannten Göttinger Erklärung vom 5.7.2004 fordern sie den Gesetzgeber dazu auf, im Rahmen des zweiten Korbs der Urheberrechtsnovelle die Möglichkeiten der Nutzung der digitalen Medien und Kommunikationssysteme für die Bildung und Wissenschaft zu verbessern. Insbesondere sei die befristete Anwendbarkeit des § 52 a UrhG bis zum 31.12.2006 aufzuheben. Das Bündnis sieht den bisherigen Fokus des Gesetzgebers bei der Umsetzung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG in nationales Recht auf die Belange der Rechteverwerter an einer privatwirtschaftlichen Vermarktung von Information gerichtet. Hinsichtlich der Frage des Vergütungssystems lehnt das Bündnis die Individualabrechnung, die »den Umfang und die Dauer der Nutzung digitaler Medien beschränkt«, ab und fordert das System der pauschalen Vergütung.

Das Aktionsbündnis hat es sich zum Ziel gesetzt, »verstärkt auf die Bedeutung von Bildung und Forschung für die deutsche Volkswirtschaft aufmerksam zu machen.«. »Für Bildung und Wissenschaft ist es im Zeitalter der digitalen Medien von besonderer Bedeutung, dass Schulen und Wissenschaftseinrichtungen einen erleichterten Zugang zu und Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken behalten«, erklärte Prof. Thomas Hoeren, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster laut einer Pressemitteilung des »Informationsdienstes Wirtschaft« vom 10.8.2004.

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[IUM/kr]

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