mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
26.08.2004; 15:24 Uhr
Autoren und Verleger nehmen Stellung zu neuer Verwertungsgesellschaft Werbung
VG Werbung biete keine Demokratie und Transparenz

Nach der Vorstellung der am 25.3.2004 gegründeten Verwertungsgesellschaft Werbung (VG Werbung) kündigt der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) in einer gemeinsam mit dem Komponisten- und dem Textdichterverband verfassten Erklärung die weitere Zusammenarbeit mit der GEMA an. Als bisher einzige Verwertungsgesellschaft im musikalischen Bereich sei die GEMA als wirtschaftlicher Verein organisiert und biete durch ihren von der Mitgliederversammlung gewählten Aufsichtsrat eine demokratische Selbstverwaltung durch die Urheber und Rechtsinhaber. Diese demokratische Kontrolle und Mitgestaltung lasse die VG Werbung als Gesellschaft mit beschränkter Haftung vermissen.

Nach Angaben auf der Website der Rechtsanwaltskanzlei Graefe hat es sich die VG Werbung zum Gegenstand gemacht, »urheberrechtliche Nutzungsrechte im Bereich der Musik wahrzunehmen«, wobei sie sich nicht nur auf Werbemusik beschränkt sei. Vielmehr erstrecke sich die Wahrnehmung auf die Rechte an all jenen Werken, »die mit Werbeaussagen unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehen oder stehen können«. Dies bringt der Gesellschaft die Kritik der Musikverleger und Autoren ein, die in dem Begriff Werbung ein »falsches Etikett« sehen. Unter Hinweis darauf, dass es bisher zu keinem Vertragsabschluss bei der VG Werbung gekommen sei, sprechen die Verbände der GEMA ihr Vertrauen aus. Man sei sich darüber im Klaren, dass eine urheberrechtliche Lizenzierung nur mit einer starken und effizienten Gesellschaft, wie der GEMA ertragreich sei.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 1979:

https://www.urheberrecht.org/news/1979/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.