VPRT kritisiert Selbstverpflichtungserklärungen von ARD und ZDF
Die Selbstverpflichtungserklärungen von ARD und ZDF zur künftigen Programmgestaltung tragen nicht zu einer Konkretisierung des Grundversorgungsauftrages bei. Diese Ansicht vertritt der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) in einer Stellungnahme vom 16.9.2004. Vielmehr handele es sich lediglich um eine Absicherung des Status Quo, die den Ländern und dem Gebührenzahler gegenüber als Selbstverpflichtung verkauft werde, erklärte Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes. So habe das ZDF die Vorgaben für die Onlinedienste lediglich den veränderten staatsvertraglichen Begrenzungen angepasst. Auch der Verzicht von ARD und ZDF auf den Einsatz von 0190er-Telefonnummern sei ohnehin notwendig, da diese zum Jahresende auslaufen und durch 0900er-Nummern ersetzt werden würden. Mit solchen Aussagen kämen die Erklärungen in die Nähe einer Alibiveranstaltung, so Doetz. Der Verbandspräsident appellierte daher an die Länder, dies bei der Überprüfung der Entwürfe nicht außer Acht zu lassen.
Weiter nahm er Anstoß an den »permanenten Seitenhieben auf private Konkurrenzprogramme in der ARD-Erklärung«, so zum Beispiel die Frage des Jugendschutzes betreffend. Nach diesen Maßstäben hätten »etliche Folgen des Tatorts nicht um 20.15 Uhr« ausgestrahlt werden dürfen. Die angeblich über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehenden Jugendschutzrichtlinien seien ein »zahnloser Tiger«, solange sie nicht extern kontrolliert würden.
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