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20.09.2004; 16:58 Uhr
Arbeitsgruppe unterbreitet Vorschlag zu Erhöhung der Rundfunkgebühren
Anhebung um 86 Cent zum 1. April 2005

Wenige Tage vor der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin zeichnet sich in der Debatte um die Erhöhung der Rundfunkgebühren eine Abweichung von der Gebührenempfehlung der KEF ab. Einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters vom 20.9.2004 zufolge hat eine Arbeitsgruppe der Länder-Regierungschefs eine Anhebung um 86 Cent auf 17,01 Euro pro Monat zum 1. April 2005 vorgeschlagen. Wie der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) erklärte, erwarte man im Gegenzug von ARD und ZDF einen Abbau von etwa 555 Stellen, eine weitere Effizienzsteigerung und eine Deckelung der Kosten.

ARD-Vorsitzender Prof. Jobst Plog kündigte in einer eigenen Pressemitteilung vom 20.9.2004 an, eine Entscheidung der Länder erst nach der Einigung der Ministerpräsidenten auf einen Staatsvertrag und nach seiner Ratifizierung durch die Länderparlamente zu prüfen. Dabei werde die ARD »insbesondere Wert darauf legen, dass der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Weg zur Festsetzung der Rundfunkgebühr nicht beschädigt werde«. »Das unabhängige Verfahren zur Gebührenanpassung zu sichern, ist für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von entscheidender Bedeutung.« so Plog.

Die seit Anfang 2001 geltende Rundfunkgebühr von 16,15 Euro soll nach dem Zwischenbericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) ab 1.1.2005 um umgerechnet 1,07 Euro im Monat steigen. Über eine entsprechende Gebührenerhöhung entscheiden die Bundesländer, die jedoch weitgehend an den Vorschlag der KEF gebunden sind.

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