ARD äußert sich zur Rundfunkgebührendebatte
Der am 20.9.2004 bekannt gewordene Vorschlag einer Arbeitsgruppe der Länder-Regierungschefs zur Erhöhung der Rundfunkgebühr wird sowohl von den Öffentlich-Rechtlichen als auch von den Privatsendern kritisch bewertet. So bezeichnen die Intendanten der ARD den aktuellen Vorschlag laut einer Pressemitteilung des Senderverbands vom 21.9.2004 als »problematisch und unzureichend«. Die privaten Rundfunkveranstalter plädieren gegen eine Gebührenerhöhung, sol ange »die Erklärungsbedürftigkeit für 16 öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme und 64 öffentlich-rechtliche Hörfunkprogramme in Deutschland auf der Tagesordnung stünde und die groß angekündigte Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Eis gelegt sei«.
Die von den Ministerpräsidenten aus Bayern, Nordrhein-Westfahlen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt sowie dem Saarland formulierte Erklärung sieht eine Anhebung um 86 Cent auf 17,01 Euro pro Monat zum 1. April 2005 vor. Dagegen hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen, die seit Anfang 2001 geltende Rundfunkgebühr von 16,15 Euro ab 1.1.2005 um 1,09 Euro im Monat zu erhöhen. Die Intendanten wiesen darauf hin, dass eine Reduzierung der KEF-Empfehlung ein »bisher nicht praktizierter Vorgang sei, der im Hinblick auf seine Verfassungsmäßigkeit sehr genauer Begründungen verlange«. Dabei seien sich alle ARD-Sender einig, dass nur das vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Verfahren zur Gebührenfestsetzung die Zukunft des unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichere. Der ARD-Vorsitzende Prof. Jobst Plog kündigte erneut an, eine Entscheidung der Länder zum gegebenen Zeitpunkt prüfen zu lassen.
Schon am 20.9.2004 hatte der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, auf die Ankündigung des ARD-Vorsitzenden reagiert. »Aus unserer Sicht«, erklärte Doetz in einer verbandseigenen Pressemitteilung vom selben Tag, »ist die Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes durch ARD und ZDF einer weiteren Gebührenerhöhung vorzuziehen.« Beschlossen werden solle ja schließlich eine Gebührenerhöhung und gespart werde allenfalls an der ursprünglich beabsichtigten Erhöhung.
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