Kulturstaatsministerin macht sich für Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen stark
Kulturstaatsministerin Christina Weiss machte laut einer Pressemitteilung der Bundesregierung vom 11.11.2004 am selben Tag in Berlin ihre Ansicht deutlich, dass die grundlegende Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die digitalen Möglichkeiten zu übertragen sei. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssten auf das veränderte Nutzerverhalten reagieren. Daher müsse es ihnen möglich sein, auch im Online-Bereich »ein qualitätsvolles Angebot an Information, Bildung und Unterhaltung« zur Verfügung zu stellen. Dem Ansinnen der EU-Kommission, sich über das Wettbewerbsrecht eine europäische »Kompetenz-Kompetenz« für den Medienbereich zu schaffen, widersprach die Ministerin entschieden. Dem Amsterdamer Protokoll zufolge sei es allein Aufgabe der Mitgliedstaaten, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu definieren und zu finanzieren. Diese Kulturhoheit bestehe auch bei den Online-Angeboten.
Mit diesen Ausführungen reagiert die Staatsministerin auf zwei Auskunftsersuchen der EU-Kommission an die Bundesregierung zu dem Thema Rundfunkgebühren. Darin äußert sich die Generaldirektion Wettbewerb kritisch zu dem Engagement von ARD und ZDF im Online-Bereich.
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