Sixt kündigt Gang nach Karlsruhe an
Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg soll der Rechtsstreit zwischen Sixt und dem ehemaligen Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine noch nicht beendet sein. Nach einer Meldung von Reuters vom 15.11.2004 will der Autovermieter notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht gehen. Im Fall hatte Sixt kurz nach dem Ausscheiden des SPD-Politikers aus der Bundesregierung die Fotos sämtlicher Kabinettsmitglieder in einer Werbeanzeige verwendet, wobei das Foto des Klägers durchgestrichen war. Der Untertitel lautete: »Wir haben auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit.« Sixt wurde verurteilt, wegen der unerlaubten Verwendung des Fotos eine Entschädigung in Höhe von 100.000 Euro zu zahlen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Nach Ansicht der Richter hat die Autovermietung durch die unerlaubte Verwendung des Bildes nicht nur Honorarkosten gespart, sondern auch Rechte des Politikers verletzt. Die Höhe der Entschädigungssumme orientiert sich nach Angaben des Rechtsanwalts Prinz an Honoraren, die andere Prominente für Werbeverträge erhalten. Sixt-Chef und Firmengründer Erich Sixt erklärte, man werde nun alle Möglichkeiten nutzen, um zu klären, »ob einem früheren Bundesminister das gleiche Vermarktungsrecht zusteht wie Personen aus dem Showbusiness«.
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