Gericht stoppt Theateraufführung
Das Stück »Die Weber« von Gerhart Hauptmann darf in der bisherigen Inszenierung des Regisseurs Volker Lösch nicht aufgeführt werden. Dies entschied das Landgericht Berlin durch einstweilige Verfügung vom 24.11.2004. Wie die AP am 25.11.2004 meldet, droht dem Land Sachsen als Träger des Dresdner Staatsschauspiels bei einem Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Löschs Inszenierung aktualisiert das Drama. Stein des Anstoßes sind hierbei Textveränderungen. So beschimpft der Chor der Arbeitslosen den sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt sowie Bundeskanzler Gerhard Schröder. In einer Textpassage erklärt ein Darsteller, er würde die ARD-Moderatorin Sabine Christiansen erschießen. Gegen diese Änderungen ging der Bühnenverlag Felix Bloch Erben, der die Aufführungsrechte des Hauptmann-Stücks innehat, vor. Zu Recht, entschied das Gericht und untersagte dem Theater die Wiederholung dieser Textpassagen. Parallel zu dem Verfahren in Berlin strengte Frau Christiansen eine einstweilige Verfügung an. Sie empfindet die sie betreffenden Textstücke als persönliche Morddrohung und sieht sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.
In einem Radiointerview mit dem MDR äußerte sich Regisseur Lösch zu den Vorwürfen. Seiner Ansicht nach müsse man die Textveränderungen im Zusammenhang sehen. Der Chor äußere sich erkennbar polemisierend. Das Theater hat gegen die Berliner Entscheidung Einspruch eingelegt.
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