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21.05.2001; 15:32 Uhr
Referentenentwurf zum neuen Urhebervertragsrecht bekanntgeworden
Entwurf regelt umfangreiche gesetzliche Vergütungs- und Auskunftsansprüche

Noch vor der Vorlage durch das federführende Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist ein von der Bundesregierung erst für Ende Mai angekündigter Referentenentwurf zur Urhebervertragsrechtsreform bekannt geworden. Entsprechende Unterlagen veröffentlichte ein Rechtsanwalt aus dem württembergischen Remshalden am 21.5.2001 im Internet. Entgegen Ankündigungen von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) folgt der auf den 17.5.2001 datierte Entwurf im wesentlichen den Vorschlägen, die eine Gruppe von Professoren bereits im vergangenen Jahr im Auftrag der Bundesregierung vorgelegt hatte. Die deutsche Verwertungswirtschaft hatte dessen Regelungen heftig kritisiert.

Der nun bekanntgewordene, 63-seitige Referentenentwurf regelt unter anderem umfangreiche gesetzliche Vergütungs- und Auskunftsansprüche. Danach können Urheber von jedem, der berechtigterweise ihre Werke nutzt, eine nach Art und Umfang der Werknutzung "angemessene Vergütung" und die zu ihrer Geltendmachung erforderlichen Auskünfte verlangen. Die Höhe der Vergütung regelt der Referentenwurf nicht. Die Angemessenheit eines Nutzungsentgelts soll nach dem Entwurf aber vermutet werden, wenn das Entgelt in einem Tarifvertrag oder in "gemeinsamen Vergütungsregeln" festgelegt ist. Aufgestellt werden sollen diese gemeinsamen Vergütungsregeln von Urheber- und Werknutzervereinigungen, die "repräsentativ, unabhängig und zur Aufstellung ermächtigt" sein sollen. Im Streitfall soll über die Regeln ein Schiedsgericht entscheiden, gegen dessen Beschluss den Beteiligten die Klage zu den ordentliche Gerichten offenstehen soll. Verjähren sollen die gesetzlichen Vergütungsansprüche drei Jahre nach Kenntnis des Urhebers von ihrem Entstehen, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in zehn Jahren nach diesem Zeitpunkt.

Die deutsche Verwertungswirtschaft hatte sich in der Vergangenheit heftig gegen eine Einführung gesetzlicher Vergütungsansprüche gewehrt. Vor allem die Verleger wehrten sich dagegen, sich vom Gesetzgeber vorschreiben zu lassen, welche Vergütungen angemessen seien und welche nicht. Entsprechende Regelungen schränkten die Vertragsfreiheit unverhältnismäßig ein, setzten die Werknutzer einer unüberschaubaren Gefahr von Rechtsstreiten aus und führten für alle Beteiligten zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Urheberverbände begrüßten die Vorschläge dagegen als geeignete Maßnahme, um das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen Urhebern und Werknutzern abzubauen. Vor allem Journalistenverbände betonten immer wieder, gerade Redakteure und Verleger ständen bei Vertragsverhandlungen "nicht auf gleicher Augenhöhe".

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