TV-Moderator Hendrik Hey gewinnt Rechtsstreit gegen ProSieben
Fernseh-Moderator Hendrik Hey darf sein bislang auf ProSieben ausgestrahltes Magazin »Welt der Wunder« künftig bei RTL II zeigen. Dies entschied das Landgericht München I am 9.12.2004 durch einstweilige Verfügung laut einer Pressemitteilung der dpa vom selben Tag. Nach Ansicht des Gerichts darf nur Heys Produktionsfirma Welt der Wunder GmbH die gleichnamige Sendung produzieren. Hey darf mitsamt der »Welt der Wunder« den Sender verlassen und zu RTL II wechseln. Die ProSieben Television GmbH kündigte in einer Pressemitteilung vom 9.12.2004 an, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. Schon im Oktober hatte die Produktionsfirma gegen ProSieben eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach dem Sender verboten wurde, unter dem Titel »Welt der Wunder« eine neue Sendung ohne Hey und dessen Firma auf den Markt zu bringen.
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