Universal will gegen Klingeltonentscheidung vorgehen
Für Universal Entertainment ist der Rechtsstreit mit EMI Music Publishing um die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung von Klingeltönen noch nicht beendet. Das Landgericht Hamburg war zu der Auffassung gelangt, dass Klingeltöne auf einer Internetseite nicht ohne die Einwilligung der Rechteinhaber angeboten werden dürfen. Die von der belgischen Verwertungsgesellschaft SABAM erteilte Lizenz reiche nicht aus. Gegenüber »musikwoche« kündigte Jörg Nickl, Sprecher von Universal, die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung an.
»Alle Darstellungen, in denen behauptet wird, dass Universal für Klingeltöne keine Vergütungen an die Autoren entrichtet, sind falsch«, so Nickl. Universal führe alle Verwertungsgesellschaftslizenzen für Klingeltöne über einen europaweiten, zentralen Lizenzierungsvertrag an die belgische Verwertungsgesellschaft SABAM ab. Von der wiederum erhalte die GEMA mit ihren Mitgliedern die ihnen zustehenden Vergütungen.
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