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22.05.2001; 21:32 Uhr
Urheberrechtsreform: Buchhandel kritisiert "handstreichartiges Vorgehen"
Börsenverein fordert neue Diskussion - Verabschiedung schon im Herbst geplant?

Der deutsche Buchhandel wirft der Bundesregierung beim neuen Urheberrecht "handstreichartiges Vorgehen" vor. Der Gesetzentwurf für ein neues Urhebervertragsrecht müsse vor Verabschiedung auf jeden Fall noch einmal mit den Verbänden diskutiert werden, meinte der Justitiar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels (Börsenverein), Dr. Christian Sprang, am 22.5.2001 in Frankfurt am Main. Nach Angaben des Börsenvereins soll der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, der erst am 21.5.2001 bekannt geworden war, bereits am 30.5.2001 im Bundeskabinett behandelt und schon am 1.6.2001 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Eine Verabschiedung wäre danach bereits im Herbst möglich.

Sprang wies darauf hin, der 63-seitige Gesetzesentwurf enthalte zahlreiche Regelungen, die bisher nicht im Gespräch gewesen seien. Dazu gehöre unter anderem, dass die vorgesehenen neuen gesetzlichen Vergütungsansprüche der Urheber nicht nur gegenüber Vertragspartnern des Urhebers, sondern auch gegenüber allen weiteren Verwerter bestehen solle. Zudem werde das neue gesetzliche Recht auf angemessene Vergütung auch auf Altverträge ausgedehnt, die in den letzten 20 Jahren abgeschlossen seien. Auch die Rechtslage zur Übertragung der Rechte für nicht bekannter Nutzungsarten habe sich verschärft, meinte Sprang. Mit den neuen Vorschriften seien zum Teil erhebliche Belastungen für die Verwertungswirtschaft verbunden. Im Gesetzgebungsverfahren müssten deshalb auf jeden Fall noch einmal die betroffenen Verbände gehört werden.

Der auf den 17.5.2001 datierte Referentenentwurf folgt im wesentlichen Vorschlägen, die eine Gruppe von Professoren bereits im vergangenen Jahr im Auftrag der Bundesregierung vorgelegt hatte. Der Entwurf regelt unter anderem umfangreiche gesetzliche Vergütungs- und Auskunftsansprüche. Danach können Urheber von jedem, der berechtigterweise ihre Werke nutzt, eine nach Art und Umfang der Werknutzung "angemessene Vergütung" und die zu ihrer Geltendmachung erforderlichen Auskünfte verlangen. Die deutsche Verwertungswirtschaft hatte sich in der Vergangenheit heftig gegen eine Einführung gesetzlicher Vergütungsansprüche gewehrt. Vor allem die Verleger wehrten sich dagegen, sich vom Gesetzgeber vorschreiben zu lassen, welche Vergütungen angemessen seien und welche nicht. Urheberverbände begrüßten die Vorschläge dagegen als geeignete Maßnahme, um das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen Urhebern und Werknutzern abzubauen.

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