mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
25.01.2005; 17:25 Uhr
EU-Kommission beginnt Vorermittlungen zu deutschen Rundfunkgebühren
Prüfung des Vorliegens beihilfebedingter Wettbewerbsverzerrungen

Wie die dpa am 25.1.2005 berichtet hat die EU-Kommission Vorermittlungen zu den deutschen Rundfunkgebühren eingeleitet. »Wir sehen uns an, ob Unternehmen des öffentlichen Rundfunks in Deutschland möglicherweise von staatlichen Beihilfen profitieren«, erklärte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes laut der Pressemitteilung am 24.1.2005 in Brüssel und reagierte damit auf einen Bericht der Tageszeitung »Handelsblatt«. Es sei zu prüfen, ob die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu beihilfebedingten Wettbewerbsverzerrungen führt.

Nach Angaben des Sprechers ist es noch offen, ob Kroes die Rundfunkgebühren in Deutschland als Beihilfe sieht. Daher sei eine Entscheidung über die Eröffnung eines formellen Prüfverfahrens noch nicht gefallen. Die Information des »Handelsblatts«, wonach im Februar eine Mitteilung zu den Gebühren an die Bundesregierung versandt werden soll, wurde nicht bestätigt. Carl-Eugen Eberle, Justiziar des ZDF, reagiert mit Kritik auf das Vorgehen der EU-Wettbewerbshüter. Die EU-Kommission betrachte »die Betätigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Eingriff in den freien Wettbewerb, der nur unter engen Voraussetzungen erlaubt werden darf, und stellt damit das in Deutschland geltende Prinzip für die Organisation des Rundfunks auf den Kopf«, so Eberle in einem Artikel des »Handelsblatts« vom 25.1.2005. »Damit verstößt die Generaldirektion Wettbewerb gegen geltendes europäisches Recht.«

Die Ermittlungen der EU-Kommission gehen auf die Beschwerde des VPRT zurück. Die privaten Rundfunkveranstalter sind der Ansicht, dass die Finanzierung der Internetangebote durch die Rundfunkgebühr zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung im Mobilmarkt führt.

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2139:

https://www.urheberrecht.org/news/2139/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.