LfM-Medienkommission nimmt SpongeBob ins Visier
Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat die Werbeunterbrechungen des Privatsenders Super RTL bei der Ausstrahlung der Zeichentricksendung »SpongeBob« kritisiert. Einer eigenen Pressemitteilung vom 28.1.2005 zufolge begründete die Landesmedienanstalt ihre offizielle Beanstandung mit den Regelungen in § 44, Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrags, wonach Kindersendungen nicht durch Werbung unterbrochen werden dürfen. Durch die Beanstandung wird Super RTL angewiesen, derartige Werbeunterbrechungen in Zukunft zu unterlassen.
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