US-Musikindustrie verklagt Aimster
Nach dem erfolgreichen Vorgehen gegen Unternehmen wie Napster und Scour nimmt die US-amerikanische Musikindustrie jetzt wieder verstärkt die Internet-Musiktauschbörse Aimster unter Beschuss. Die Recording Industry Association of America (RIAA) erhob am 24.5.2001 Klage gegen das Unternehmen an einem US-Bezirksgericht in New York. Die RIAA wirft Aimster die Verletzung von Urheberrechten vor. Ob die Richter die Klage zur Entscheidung annehmen werden, ist allerdings fraglich, weil die Musiktauschbörse in derselben Sache bereits Ende April Klage an einem anderen US-Bezirksgericht erhoben hat. Aimster lehnt eine Verantwortung für Urheberrechtsverstöße seiner Nutzer nach wie vor ab, weil alle Daten im Aimster-Netzwerk verschlüsselt übertragen würden. Eine Überprüfung auf Urheberrechtsverletzungen sei deshalb nicht möglich und darüber hinaus auch strafbar.
Aimster hatte es zunächst Nutzer des America Online Instant Messengers (AIM) ermöglicht, im Freundeskreis untereinander Dateien zu tauschen. Anders als bei Napster konnten dabei nicht nur Musik-, sondern auch Film- und Programmdateien übertragen werden. Angebotene Titel wurden allerdings nicht allen Nutzern des Dienstes, sondern nur geschlossenen Nutzergruppen auf sogenannten "Kumpellisten" ("buddy lists") zugänglich gemacht. Die Übertragung der Dateien erfolgte verschlüsselt und war für Dritte nicht einsehbar. Seit einigen Monaten bot Aimster aber auch einen neuen Tauschdienst an, bei dem auf Zehntausende von Rechnern im Aimster-Netzwerk zugegriffen werden konnte. Neue Rechner wurden bei der Einrichtung der Aimster-Software automatisch für dieses Netzwerk freigegeben, wenn der Nutzer die entsprechende Voreinstellung nicht manuell änderte. Das Angebot ähnelt damit zunehmend dem von Napster.
Die RIAA hatte Aimster bereits am 4.4.2001 aufgefordert, urheberrechtlich geschützte Musikdateien aus dem Angebot zu entfernen, ohne dabei allerdings bestimmte Dateinamen zu nennen. Außerdem hatte die RIAA von dem Unternehmen die Abgabe einer Unterlassungserklärung ("letter of cease and desist") verlangt. Anders als andere Unternehmen hatte sich Aimster allerdings geweigert, den Forderungen der Musikindustrie Folge zu leisten. Für etwaige Urheberrechtsverletzungen könne es schon deswegen nicht verantwortlich gemacht werden, weil es wegen der Verschlüsselung der übertragenen Daten gar nicht wissen könne, welche Dateien über den Dienst ausgetauscht würden. Eine Überprüfung des Datenverkehrs könne von Aimster auch deshalb nicht verlangt werden, weil die dafür erforderliche Entschlüsselung nach US-amerikanischem Recht strafbarer Geheimnisbruch wäre. Um einer Klage der Musikindustrie zuvorzukommen, hatte Aimster am 30.4.2001 Klage gegen die RIAA erhoben, um feststellen zu lassen, dass es durch sein Internet-Angebot keine Urheberrechte verletzt.
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