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18.02.2005; 18:36 Uhr
Thomas Anders muss in Streit mit Dieter Bohlen Niederlage hinnehmen
LG Berlin versagt Schmerzensgeld in Millionenhöhe

Dieter Bohlen ist nicht verpflichtet, seinem Ex-Partner bei »Modern Talking« Schmerzensgeld in Millionenhöhe zu zahlen. Dies entschied das Landgericht Berlin (LG) einem Bericht des »Spiegel« vom 17.2.2005 zufolge durch Urteil vom selben Tag und wies damit eine Klage von Thomas Anders zurück. Dieser sah sich durch die Aussage in Bohlens Buch »Hinter den Kulissen«, er habe sich auf Kosten des Autors bereichert, in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Vorsitzende Richter Michael Mauck hatte in dem Verhalten von Anders einen »PR-Gag« gesehen. Die geforderte Höhe von exakt einer Million Euro deute darauf hin, dass der Kläger nur öffentliche Aufmerksamkeit auf sich habe ziehen wollen.

Am 24.5.2004 hatte das LG Berlin eine von Anders gegen Dieter Bohlen bzw. den Verlag Random House eingereichte einstweilige Verfügung (Az.: 27 O 625/03 - ZUM 2004, 139) bestätigt (Az.: 27 O 873/03 - ZUM 2004, 532). Danach ist Bohlen verpflichtet, die in seinem Buch abgedruckten Äußerungen über Thomas Anders zu unterlassen. Wie sich aus den Urteilsgründen ergibt, konnte der Autor die von ihm aufgestellten Tatsachenbehauptungen nicht glaubhaft machen. In der Neuauflage des Buchs sind die beanstandeten Passagen bereits gestrichen.

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[IUM/kr]

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