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28.05.2001; 19:58 Uhr
Rechtsextremismus im Internet: Länder wollen Zugangs-Anbieter in die Pflicht nehmen
"Gesetzesgrundlagen reichen aus" - Kritik am Vorgehen ostdeutscher Bundesländer

Im Kampf gegen Rechtsextremismus und Kinderpornografie im Internet wollen einige Bundesländer auch reine Zugangs-Anbieter stärker in die Pflicht nehmen. Wenn das Vorgehen gegen Inhalte-Anbieter und deren Dienste-Anbieter ohne Erfolg bleibe, müsse man auch auf der Zugangs-Ebene eingreifen, meinte der nordrhein-westfälische Regierungspräsident Jürgen Büssow (SPD) am 28.5.2001 auf einer Veranstaltung in Düsseldorf. Die gesetzlichen Grundlagen für ein Vorgehen gegen die Zugangs-Anbieter seien mit dem Mediendienste-Staatsvertrag (MdStV) vorhanden. Büssow kündigte an, die Aufsichtsbehörden der Länder wollten in Zukunft bei der Bekämpfung fremdenfeindlicher und rassistischer Seiten im Internet stärker zusammenarbeiten.

Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, betonte Büssow. Deutsche Zugangs-Anbieter seien zur Sperrung rechtswidriger Inhalte ordnungsrechtlich verpflichtet, sobald sie von deren Vorhandensein in Kenntnis gesetzt würden. Falls sie eine Sperrung der entsprechenden Seiten verweigerten, drohten ihnen Zwangsgelder bis zu einer Million Mark. Durch Maßnahmen gegen die deutschen Zugangs-Anbieter könnten auch Angebote aus Ländern wie den USA gesperrt werden, wo nicht gegen rassistische oder rechtsextreme Angebote vorgegangen wird. Büssow kritisierte, ausgerechnet einige ostdeutsche Bundesländer, darunter auch Berlin, schöpften ihre ordnungsrechtlichen Befugnisse zur Bekämpfung rechtsextremistischer Angebote nicht aus. "Irgendwie kommen sie mit dem Mediendienste-Staatsvertrag nicht zurecht", sagte der Regierungspräsident.

Nach Angaben von Büssow hat sich die Anzahl fremdenfeindlicher und rassistischer Seiten im Internet innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als verzehnfacht. Im deutschsprachigen Internet gebe es inzwischen rund 1000 Internetportale mit rechtsextremen Inhalten. Allein bei der Düsseldorfer Aufsichtsbehörde seien seit Anfang 2000 fast 630 Hinweise auf rechtsextreme oder kinderpornografische Inhalte eingegangen. Die Düsseldorfer Bezirksregierung hat deshalb im Internet mittlerweile ein Beschwerdeformular eingerichtet, über das im Internet gefundene rechtswidrige Inhalte gemeldet werden können.

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