Erste Anklage wegen Filmpiraterie in Schweden
In Schweden muss sich zum ersten mal ein Filmpirat vor Gericht verantworten. Der 27-Jährige soll einem Bericht des Branchendienstes „Computerhilfen.de“ vom 26.3.2005 illegal den Film „Hipp Hopp Hora“ im Internet zum Download angeboten haben. Dem Betroffenen könnte eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren drohen. Die Staatsanwältin rechnet dem Bericht zufolge jedoch nicht mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe, da in diesen Fällen "keine Kriminellen tätig sind, sondern ganz normale Bürger, die ihre Dateien austauschen." Sollte der Angeklagte nur zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt werden, sei es unwahrscheinlich, dass ähnliche Fälle in Zukunft überhaupt nicht verfolgt würden. Dies liege daran, dass die Polizei in Fällen, in denen nur mit einer Geldstrafe zu rechnen ist, keine Berechtigung hat, Informationen über die involvierten Personen einzuholen. Momentan wird in Schweden eine Verschärfung des Urheberstrafrechts diskutiert. Nach dem Entwurf des Justizministers Thomas Bodström soll künftig das Anbieten von geschützten Inhalten sowie das Herunterladen und Kopieren der entsprechenden Dateien ohne die ausdrückliche Zustimmung des Rechtsinhabers strafbar sein. Bodström hat allerdings schon angekündigt, dass die Gesetzesänderung keine Toppriorität haben wird. Die Opposition ist gegen eine derartig weit gehende Verschärfung des Gesetzes. Ihrer Ansicht nach soll das Herunterladen von Daten von der Strafbarkeit ausgenommen werden.
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