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30.05.2001; 16:47 Uhr
EU-Kommission legt neue Richtlinie zum Verbot von Tabakwerbung vor
Werbe- und Sponsoringverbot soll für Printmedien, Rundfunk und Internet gelten

Die Europäische Union (EU) nimmt im Kampf gegen Tabakwerbung einen neuen Anlauf. Die Europäische Kommission (EK) legte am 30.5.2001 in Brüssel einen neuen Richtlinienentwurf vor, der die bestehenden Regelungen in den Mitgliedsstaaten zur Tabakwerbung vereinheitlichen soll. Nach dem Entwurf soll Tabakwerbung künftig in Printmedien, Rundfunk und Internet völlig verboten sein. Die Richtlinie untersagt den Tabakherstellern auch das Sponsoring von länderübergreifenden Veranstaltungen. Um eine Umgehung der Verbote zu verhindern, soll auch die Gratisverteilung von Tabakerzeugnissen im Zusammenhang mit Veranstaltungen in bestimmten Fällen verboten sein. Vom Werbeverbot ausgenommen sein sollen nur Werbung im Kino, auf Plakaten und indirekte Werbung. Eine ähnliche Richtlinie der EU war im Oktober 2000 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für unwirksam erklärt worden.

Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar David Byrne sagte bei der Verlage des Entwurfs, bei Tabak handele es sich um ein starkes Suchtmittel. Die Tabakwerbung spiele eine wichtige Rolle bei der Darstellung des Rauchens als gesellschaftlich akzeptable und lohnende Erfahrung. Mehr als 80 Prozent aller Raucher hätten vor ihrem 18. Lebensjahr mit dem Rauchen begonnen. "Die traurige Wahrheit ist, dass das Rauchen für den Tod von mehr als einer halben Million EU-Bürger im Jahr verantwortlich ist und die Menschen um etliche Jahre ihrer Lebenserwartung betrügt. Die Industrie setzt Werbung und Absatzforderung ein um neue Raucher zu gewinnen, die diese 'verloren gegangenen' Kunden ersetzen sollen", meinte Byrne.

Byrne sprach auch eine Entscheidung des EuGH an, der eine ähnliche Richtlinie der EU im Oktober 2000 für unwirksam erklärt hatte. Nach Auffassung des EuGH hatte die EU beim Erlass der Richtlinie ihre Zuständigkeiten nach den europäischen Verträgen überschritten. Der neue Vorschlag trage dem Urteil des EuGH und dem Standpunkt des Generalanwalts in vollem Maße Rechnung, betonte Byrne. Die EK habe großen Wert darauf gelegt, sicherzustellen, dass der neue Vorschlag nicht wieder juristisch zu Fall gebracht werde. Vom Werbeverbot ausgenommen seien deshalb ausdrücklich die Bereiche, in denen die entsprechenden Regelungen nach Ansicht des EuGH nicht zu einer Erleichterung des Handels in der Gemeinschaft beitragen: Werbung im Kino, auf Plakaten und die indirekte Werbung.

Der Richtlinienvorschlag würde die Ungleichbehandlung verschiedener Medien bei Werbeverboten für Tabakerzeugnisse beenden. Tabakwerbung und -sponsoring im Fernsehen ist bereits nach einer EG-Richtlinie aus dem Jahr 1989 in der gesamten EU unzulässig. Unterschiedlich ist die Rechtslage in den Mitgliedsstaaten bisher noch bezüglich Werbung und Sponsoring im Rundfunk, in Druckerzeugnissen und im Internet. Byrne kündigte an, die Kommission werde über Werbeverbote hinaus weitergehende Vorschläge für Maßnahmen zur Bekämpfung des Rauchens vorlegen, beispielsweise für Warnhinweise auf Zigarettenautomaten, den Schutz Jugendlicher bei der Platzierung solcher Automaten und die Überwachung der Verkaufsförderung von Tabakerzeugnissen.

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