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25.04.2005; 17:34 Uhr
Union fordert schärferes Urheberrecht
Unionsabgeordnete sprechen sich für Streichung der Bagatellklausel aus

Laut einer Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 22.4.2005 kritisierten Steffen Kampeter Mitglied des Bundestages (MdB) und Vorsitzender des Dialogforums Musikwirtschaft der CDU, und der Berichterstatter der Unionsfraktion für »Geistiges Eigentum« im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Günter Krings anlässlich der Sitzung des Gesprächskreises »Geistiges Eigentum im digitalen Zeitalter« zum Thema »Schutz geistigen Eigentums in der deutschen Filmwirtschaft« den »Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft«. Der Gesetzgeber dürfe nicht den Eindruck vermitteln, dass Raubkopien nicht geächtet werden und dem Rechteinhaber die Mittel verweigern, die er braucht, um sich gegen derartige Rechtsverletzungen effektiv zu schützen. Stein des Anstoßes ist für die Abgeordneten insbesondere der vorgesehene Strafausschließungsgrund für Bagatellfälle. Danach soll das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken straffrei bleiben. Weiter fordern die CDU-Abgeordneten die Einführung eines Auskunftsanspruchs der Rechteinhaber gegenüber Internet-Providern durch den bevorstehenden Regierungsentwurf. In einer weiteren Pressemitteilung der Unionsfraktion vom 25.4.2005 weist Dr. Krings anlässlich des »Welttages des geistigen Eigentums« am 26. April außerdem auf geplante Änderungen des ersten Gesetzentwurfs hin, die zu Lasten der Urheber gehen. So sollen beispielsweise Bibliotheken Bücher an mehreren Leseplätzen gleichzeitig elektronisch zur Verfügung stellen dürfen. Laut Krings könne dies die Einkaufspolitik der Bibliotheken »nicht unwesentlich beeinträchtigen«.

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