GEMA reduziert Tarife für Videospiele
Nach Angaben der »Financial Times Deutschland« hat die GEMA ihr Tarifmodell für die Verwendung abgabepflichtiger deutscher Musik in Videospielen verändert. Das Vergütungsmodell wurde nach dem Bericht vom 26.4.2005 flexibler gestaltet. So sollen die Tarife künftig gestaffelt nach Länge der Musik erhoben werden. Zudem unterscheidet die Verwertungsgesellschaft zwischen der Erst- und Folgeverwertung eines Spiels. Auch die Gebühren für Spiele, die zu Werbezwecken verteilt werden, sollen günstiger werden. Für die ersten 500 Promoversionen sind keine Abgaben zu zahlen.
Die Einnahmen der GEMA aus PC- und Konsolenspielen belaufen sich auf rund 300.000 Euro jährlich. Der Grund für diese geringen Einnahmen wird unter anderem darin gesehen, dass die Softwarebranche bisher wegen der zu hohen Kosten einen Bogen um deutsche Musik gemacht hat. Durch die neuen Tarife wird nun eine Senkung der Kosten für Lizenzgebühren bei den Game-Produzenten um bis zu 30 Prozent erwartet.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 2247:
https://www.urheberrecht.org/news/2247/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.