ARD und ZDF gehen nicht gemeinsam nach Karlsruhe
Das ZDF wird die seit dem 1.4.2005 geltende Rundfunkgebührenerhöhung um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat nicht vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Dies meldet der öffentlich-rechtliche Sender durch eigene Pressemitteilung vom 31.5.2005. Stattdessen sucht ZDF-Intendant Markus Schächter eine politische Lösung mit den Ländern, um ein staatsfernes und bedarfsgerechtes Finanzierungsverfahren langfristig zu sichern. Nach Ansicht Schächters, ist ein Streit vor Gericht nicht zwingend, solange ein Spielraum für Alternativen besteht. Er »sehe den Gestaltungswillen für eine zukunftsfähige und rechtskonforme Lösung«. Die gemeinsame deutsche Reaktion auf die EU-Einwände aus Brüssel gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk habe gezeigt, dass in Deutschland ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen Ländern und Sendern über Funktion und Ausgestaltung des dualen Rundfunksystems bestehe, so Schächter.
Dagegen hat sich ARD-Sprecher Rudi Küffner dafür ausgesprochen, gegen die Entscheidung der Länder vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Ein förmlicher Beschluss soll bei der nächsten Intendantentagung am 13. und 14. Juni in Bremen gefasst werden.
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