mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
14.06.2005; 17:58 Uhr
ARD zieht gegen Gebührenerhöhung vor Bundesverfassungsgericht
Entscheidung soll »Rechtssicherheit und Klarheit« schaffen

Die Intendanten der ARD haben am 14.6.2005 auf ihrer Tagung in Bremen beschlossen, die seit dem 1.4.2005 geltende Rundfunkgebührenerhöhung um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Dies berichtet die ARD in einer Pressemitteilung vom 14.6.2005. Nach Auffassung der Intendanten weist »das jüngste Verfahren der Gebührenfestsetzung Defizite auf, die von der ARD nicht hingenommen werden können«. Den Ländern bietet der öffentlich-rechtliche Senderverbung Gespräche an, mit dem Ziel, Rechtssicherheit für die Zukunft herzustellen. Stein des Anstoßes sei nicht vornehmlich die Höhe der Rundfunkgebühren, sondern die Art und Weise wie über diese entschieden worden sei, so der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber.

Die Länder sind mit ihrer Entscheidung hinter der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) zurückgeblieben, die eine Steigerung um 1,09 Euro im Monat vorsieht. Diese Abweichung soll nun überprüft werden. Die ARD verweist in ihrer Pressemitteilung auf ein Urteil des BVerfG von 1994 (Az.: 1 BvL 30/88 - ZUM 1994,173), wonach die Minister weitgehend an die Vorschläge der KEF gebunden sind. Das Gericht hatte die Position der zuständigen KEF gestärkt, um die »Staatsferne« der Öffentlich Rechtlichen zu gewährleisten und den Politikern keinen »Gebührenhebel« in die Hand zu geben. Nach Angaben der ARD darf der Gesetzgeber »nur dann von einer KEF-Empfehlung abweichen darf, wenn die Gründe hierfür nachprüfbar sind«. Solche Gründe erschöpften sich im Wesentlichen »in Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer«. Die Überprüfung durch das höchste deutsche Gericht soll nun »Klarheit und Rechtssicherheit« schaffen. Der ARD geht es außerdem um die »Sicherung der Staatsfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks«.

Anders als der öffentlich-rechtliche Senderverbund wird das ZDF nicht nach Karlsruhe gehen. Nach Ansicht des ZDF-Intendanten Markus Schächter, ist ein Streit vor Gericht nicht zwingend, solange ein Spielraum für Alternativen besteht. Er »sehe den Gestaltungswillen für eine zukunftsfähige und rechtskonforme Lösung«. Die gemeinsame deutsche Reaktion auf die EU-Einwände aus Brüssel gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk habe gezeigt, dass in Deutschland ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen Ländern und Sendern über Funktion und Ausgestaltung des dualen Rundfunksystems bestehe, so Schächter.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2287:

https://www.urheberrecht.org/news/2287/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.